Nachdem der Bundesgesetzgeber neben anderen einmaligen sozialen Leistungen 2004 auch die Weihnachtsbeihilfe für auf Sozialhilfe angewiesene Heimbewohner gestrichen hatte, ist deren Zahlung nun wieder möglich. Zu dem in Sachsen ausgebrochenen Streit, wer die dafür anfallenden Kosten trägt, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linskfraktion.PDS Dr. Dietmar Pellmann:
Es ist eine Schande, dass wenige Tage vor dem Weihnachtsfest in Sachsen immer noch nicht geklärt ist, wer die Kosten für die Weihnachtsbeihilfe trägt. Dieser wahrlich lächerliche Streit zwischen Freistaat und Kommunen wird auf dem Rücken von ca. 15.000 auf Sozialhilfe angewiesenen Heimbewohnern ausgefochten, die nichts anderes zur Erfüllung persönlicher Wünsche als ein geringes monatliches Taschengeld haben. Es geht um sage und schreibe etwas mehr als 500.000 Euro für ganz Sachsen.
Noch vor Wochenfrist rätselte der sächsische Finanzminister, wie er überraschend aufgetauchte 600 Millionen Euro verwenden könnte. Und nun soll die vergleichsweise läppische Summe nicht vorhanden sein. Ich erwarte von den zuständigen sächsischen Ministern für Finanzen und Soziales, diese halbe Milli-on Euro umgehend zur Verfügung zu stellen, so dass die jeweils 36 Euro noch vor Weihnachten an die Heimbewohner ausgezahlt werden können. Danach kann von mir aus weiter gestritten werden, wer letztlich die Kosten zu tragen hat.
Ein anderes Verhalten wäre nicht nur an der Grenze zur sozialen Grausamkeit, sondern würde den Freistaat bundesweit der Lächerlichkeit preisgeben.