Zurück zur Startseite
Dr. Dietmar Pellmann, MdL
2. Juli 2007 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Sozialministerin muss beabsichtigte Schließung von 21 Rentenberatungsstellen verhindern

Zum Beschluss des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, allein in Sachsen die Hälfte der bislang 42 territorialen Rentenberatungsstellen zu schließen, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion Dietmar Pellmann:

Es ist schon ein Hohn, mit welcher Euphorie in Regierungskreisen die am 1. Juli erfolgte Rentensteigerung um 0,54 Prozent gefeiert wird, wo es doch allein in den letzten vier Jahren eine Absenkung des realen Rentenniveaus um rund 12 Prozent gegeben hat und bis 2020 in Sachsen eine Altersarmutsquote von mindestens 25 Prozent droht. Mit dem Beschluss des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, allein in Sachsen 21 Beratungsstellen zu aufzugeben, wird dem nun noch die Krone aufgesetzt. Wenn Verwaltungskosten gesenkt werden müssen, dann erwarte ich intelligentere Lösungen und keinen Kahlschlag auf Kosten der Rentenversicherten. Die Begründung der Entscheidung, dass für die Bürgerinnen und Bürger Wege zur nächsten Beratungsstelle von bis zu 35 Kilometern zumutbar seien, ist lebensfremd, nicht nur weil viele das Fahrgeld gar nicht mehr aufbringen können, sondern weil gerade in ländlichen Regionen die Angebote des ÖPNV immer weiter reduziert wurden.

Da die Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland beim sächsischen Sozialministerium liegt, besteht für die Ministerin dringender Handlungsbedarf. Dabei geht es nicht nur um die formale Prüfung der Rechtmäßigkeit der Schließungsentscheidung, sondern um Einspruch gegen die Vorstandsentscheidung. Mit diesem Einspruch sollte zumindest bewirkt werden, dass die Entscheidung so lange ausgesetzt wird, bis alternative Lösungen zur Einsparung von Verwaltungskosten ernsthaft ge-prüft und öffentlich dargestellt sind. Darauf haben die Versicherten ein Anrecht. Der Vorstand kann nicht selbstherrlich entscheiden, weil er von den Mitgliedern gewählt und diesen rechenschaftspflichtig ist. Im Übrigen wird die Linksfraktion prüfen, auf welche Weise die Angelegenheit den Sächsischen Landtag beschäftigen muss.