Anlässlich der heutigen Anhörung im Sozialausschuss erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Dietmar Pellmann:
Das von der Linksfraktion erarbeitete Gesetz stand zur Begutachtung durch die Experten und hat diesen Test bestanden. Für dieses Gesetz gibt es bei Senioren in Sachsen einen wirklichen Bedarf.
Darum hat es zum ersten Entwurf des Gesetzes, den wir sachsenweit versandt hatten, 50 Stellungnahmen mit mehr als 200 Einzelvorschlägen gegeben. Vieles haben wir bei der Überarbeitung berücksichtigt, so dass mit Fug und Recht gesagt werden kann: Dieses Gesetz haben Vertreter von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Seniorenvereinen sowie Seniorenvertretungen aus Kommunen in ganz Sachsen mit erarbeitet.
Ziel des Gesetzes ist es, die Bedingungen für das Mitwirken älterer Menschen in Sachsen wesentlich zu verbessern und zu vereinheitlichen. Dabei reagieren wir bereits auf die Veränderung in der Kreisstruktur und setzen auf die größeren Möglichkeiten größerer Strukturen.
Völlig neu wäre, einen Landesseniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtages zu wählen, der dann natürlich wesentlich mehr Kompetenzen hätte und auch mehr Durchsetzungsvermögen entfalten könnte.
Gegenwärtig ist die Landesseniorenbeauftragte zugleich die Referatsleiterin für Altenhilfe im SMS - ein von mir mehrfach kritisierter, völlig unhaltbarer Zustand, der mehr für schlechte Angewohnheiten und Inkonsequenzen steht, die auf dem gesetzgeberischem Weg zu überwinden sind.