Zu der jüngst vorgelegten Statistik über Widersprüche zu Hartz-IV-Entscheidungen in den letzten beiden Jahren (Siehe Landtagsdrucksachen 4/11330 und 4/11331) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:
Nachdem die Antworten zu von mir gestellten Anfragen ergeben hatten, dass sich die Zahl der Klagen gegen Hartz-IV-Entscheidungen vor den sächsischen Sozialgerichten 2007 gegenüber 2006 nahezu verdoppelt hat, zeigen die nunmehr erfragten Antworten zu Widersprüchen ebenfalls einen beträchtlichen Anstieg. Waren es 2006 in ganz Sachsen noch reichlich 88.000 Einsprüche, so im Vorjahr bereits mehr als 104.000, also eine Steigerung um mehr als 15 Prozent.
Dieser Anstieg kann nur jene überraschen, die nach drei Jahren Hartz IV hofften, dass sich die von den bislang schmerzlichsten sozialen Einschnitten Betroffenen endlich mit ihrem Schicksal abgefunden hätten. Dass dem nicht so ist, beweist den nach wie vor beträchtlichen Widerstand gegen Hartz IV. Wer sich zu einem Widerspruch oder gar zu späterer Klage entschließt, nimmt die Verschlechterung seiner Einkommens- und Lebenslage eben nicht als unabwendbares Schicksal hin. In vielen Fällen wurden die Widersprüche auch zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden, so fast 5.000 mal in Leipzig und 3.400 mal in Dresden. Hinzu kamen noch jene, die auf dem Klageweg ihr Recht erlangten. Die häufigsten Widerspruchsgründe beziehen sich nach wie vor auf die Berechnung des Einkommens sowie auf die Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Verantwortlichen müssen sich bei alledem fragen lassen, weshalb es zu derart vielen Fehlentscheidungen kommt. Hartz IV ist für die Betroffenen schon schlimm genug; deshalb können sie wenigstens erwarten, dass über ihre Leistungsansprüche sachgerecht entschieden wird. Fehler sind nie ausgeschlossen. Aber in derartiger Häufung dürfen sie nicht vorkommen. Schließlich, auch das weist die Statistik aus, wird nach wie vor gegen die gesetzlich verbriefte 3-Monats-Frist bei der Bearbeitung von Widersprüchen verstoßen. Dies ist immer in 14 der 23 sächsischen ARGEn der Fall. Einsamer Spitzenreiter ist hier die ARGE Görlitz/NOL mit 8 Monaten. Nicht viel besser sieht es mit 7,6 Monaten bei der ARGE Sächsische Schweiz aus. Auch die ARGEN in den 3 sächsischen Großstädten liegen beträchtlich über gesetzlichen Bearbeitungsgrenzen. Deshalb ist es unabdingbar, die Widerspruchsstellen in den entsprechenden ARGEN personell aufzustocken.