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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
27. August 2008 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Linksfraktion fordert Staatsregierung zur Klage gegen Gesundheitsfonds auf – Worten Taten folgen lassen!

Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung auf, Verfassungsklage gegen den Gesundheitsfonds einzureichen. Das steht im Antrag, den DIE LINKE jetzt in den Geschäftsgang des Landtages eingebracht hat. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion Dr. Dietmar Pellmann:

Die Staatsregierung hatte noch vor der parlamentarischen Sommerpause angekündigt, Verfassungsklage gegen den Gesundheitsfonds, der bekanntlich am 1. Januar 2009 eingeführt werden soll, zu erheben. Bis Ende Juli sollte darüber entschieden werden. Obwohl die Zeit drängt, gibt es seitens der Staatsregierung keinerlei Verlautbarung, ob sie nun klagen wird oder nicht. Es muss endlich Schluss sein mit diesem Versteckspiel. Den großspurigen Ankündigungen muss die Staatsregierung endlich Taten folgen lassen.

Deshalb der Antrag der Linksfraktion, den wir auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung setzen werden, um so den Druck auf die Staatsregierung zu erhöhen.

Bei dem in Rede stehenden Sachverhalt geht es wahrlich nicht um eine Kleinigkeit. Die große Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten sollen durch die zu erwartende Betragsanhebung in einer Weise zur Kasse gebeten werden, die die Vorstellungskraft vieler Betroffener übersteigen dürfte, ohne dass das medizinische Leistungsangebot erweitert würde. Eine Beitragssteigerung, insbesondere für sächsische AOK- und IKK-Versicherte bis zu drei Prozentpunkten steht zu erwarten. Es handelt sich um einen bis-lang einzigartigen Finanztransfer von Sachsen vornehmlich in reiche alte Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg.

Damit würden sächsische Krankenversicherte in unmittelbare finanzielle Haftung dafür genommen, dass in diesem Bundesländern weiterhin wesentlich höhere Ärztehonorar als in Sachsen gezahlt werden. Es ist einfach nicht hinzunehmen, dass sich dadurch die Abwanderung junger sächsischer Ärzte in die alten Bundesländer fortsetzt und letztlich der sich verschärfende Ärztemangel im Freistaat auch noch durch sächsische Krankenversicherte finanziert werden soll. Die Staatsregierung hat zwar 2006 im Bundesrat gegen die so genannte Gesundheitsreform gestimmt, was angesichts der damaligen Mehrheitsverhältnisse folgenlos blieb. Darüber hinaus bleibt selbstverständlich in Erinnerung, dass auch die meisten sächsischen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD 2006 im Bundestag für den Gesundheitsfonds votiert haben. Auch deshalb war es geradezu verantwortungslos, seither nichts gegen das drohende Unheil ge-tan zu haben. Schon lange hätte geklagt werden müssen, anstatt vielleicht zu hoffen, dass der Gesundheitsfonds im Superwahljahr 2009 doch nicht eingeführt werden würde. Die Staatsregierung hat also die Pflicht zur Wiedergutmachung. Wir werden sehen, ob sie dazu bereit ist.