Zur Ablehnung des von der Linksfraktion vorgelegten Entwurfs eines Seniorenmitwirkungsgesetzes durch eine Mehrheit im Sozialausschuss erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion und Obmann im Ausschuss Dr. Dietmar Pellmann:
Dieser Gesetzentwurf hat eine lange Vorgeschichte. Die Initiative ging ursprünglich von der Volkssolidarität aus, der sich andere Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften sowie Seniorenvertretungen anschlos-sen. Sie wandten sich schon vor mehr als fünf Jahren an den Sächsischen Landtag und seine Fraktionen mit der Forderung nach einem solchen Gesetz. Der Landtagspräsident signalisierte wohlwollende Prüfung.
Nachdem Jahre vergingen, ergriff die Linksfraktion die Initiative und legte Ende vergangenen Jahres einen ersten Gesetzentwurf vor, zu dem es mehr als 200 Änderungsvorschläge von rund 50 Verbänden, Vereinen, Gewerkschaften und Seniorenvertretungen aus ganz Sachsen gab.
Mit Fug und Recht kann festgestellt werden: Dieses Gesetz fand nicht nur bis in Basiskreise von CDU und SPD Zustimmung, sondern wurde von denen mit geschrieben, für die es gedacht ist. Auch die Mehrheit der Experten einer öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss befürwortete dieses Gesetz und hielt seine Annahme für dringend geboten. Wenn nun die Koalitionsfraktionen dieses Gesetz im Sozialausschuss ablehnten, dann ist dies ein Schlag ins Gesicht all jener, die verbindlichere Regelungen für die Interessenvertretung älterer Menschen in Sachsen wollen und sich dafür aktiv eingesetzt haben. Wer ein solche Gesetz nur deshalb ablehnt, weil es von der Linksfraktion eingebracht wurde, handelt nicht nur kleingeistig, sondern beweist, was seine Sonntagsreden über die Bedeutung des Ehrenamtes, die Herausforderungen des demografischen Wandels und vor allem über die zu wahrende Würde des Alters wirklich Wert sind.
Deshalb verwundert es auch nicht, dass in der Ausschusssitzung selbst kein einziges Argument vorgebracht werden konnte, das eine Ablehnung gerechtfertigt hätte. Den zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern unseres Gesetzes bleibt nur, sich in den nächsten Tagen an die Koalitionsfraktionen zu wenden und die Annahme unseres Gesetzes auf der nächsten Tagung des Landtagsplenums zu fordern.