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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
14. März 2008 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Staatsregierung muss endlich Landespflegegesetz und Bedarfsplanung vorlegen

Zum heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf der Sächsischen Staatsregierung erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Dietmar Pellmann:

Seit Jahren gibt es einen Problemstau bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, der allerdings durch das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz nicht aufgelöst wird. So führen die beschlossenen Ver-änderungen auf absehbare Zeit nicht zu einer finanziellen Stabilisierung, sind bestenfalls ein löchriges Pflaster auf eine klaffende Wunde. Anstatt endlich zu einem Pflegebegriff zu kommen, mit dem die Rolle der Betroffenen als handelndes Subjekt bestimmt wird, bleibt es vom Grundsatz her bei der völlig veralteten Position vom zu Pflegenden als einem Objekt vorbestimmter Einwirkung. Ebenfalls nicht erreicht wurde die Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung in ein gesamtes solidarisches System, zu dessen Finanzierung alle beitragen. Die Beitragssteigerung ab 1. Juli um 0,25 Prozent trifft Rentner besonders hart, weil sie eben von dem gleichzeitig abgesenkten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nichts haben.

Die Staatsregierung muss gerade auf dem Gebiet der Pflege ihre bisherige Wartestellung verlassen und endlich handeln. Immerhin ist Sachsen das Bundesland mit der schon heute ältesten Bevölkerung, so dass wachsende Anforderungen an die Altenpflege hier früher und massiver auftreten. Im Einzelnen bedeutet das, endlich ein neues Landespflegegesetz sowie eine solide Bedarfsplanung vorzulegen und nicht weiterhin davon auszugehen, dass dies allein von den Kommunen geleistet werden könnte. Darüber hinaus sollten die wenigen Gestaltungsmöglichkeiten, die das neue Bundesgesetz bietet, konsequent genutzt werden. Das gilt für eine häufigere und flächendeckende Kontrolle der Leistungsanbieter in der Pflege.

Im Unterschied zur jüngst geäußerten Haltung der CDU-Fraktion, die die vom Bund geförderten Pflegestützpunkte rundweg ablehnt, können solche Einrichtungen nach meiner Auffassung durchaus sinnvoll sein, wenn sie zur neutralen und kompetenten Anlauf- und Beratungsstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden.