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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
10. Oktober 2008 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Bankrotterklärung der Staatsregierung zur Kontrolle von Altenpflegeheimen in Sachsen

Zu den Antworten der Staatsregierung auf Parlamentsanfragen zum Thema „Kontrollen in sächsischen Altenpflegeheimen“ (Siehe DS 4/13170 bis 4/13174) erklärt der Fragesteller und sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion Dr. Dietmar Pellmann:

 Die von der Sozialministerin gegebenen Antworten sind eine glatte Bankrotterklärung zur Kontrolle von Altenpflegeheimen in Sachsen. Insofern tritt die Sozialministerin in diesem Bereich ein verheerendes Erbe ihrer Amtsvorgängerin Helma Orosz an. Über Jahre wurden im Freistaat die gesetzlichen Bestimmungen eklatant verletzt. Obwohl jedes Altenpflegeheim durch die Heimaufsichtsbehörden bei den drei Landesdirektionen jährlich kontrolliert werden müsste, fanden derartige Kontrollen 2006 bis 2008 nur jeweils in einem Fünftel der Heime statt. Entscheidende Ursache ist eine absolute personelle Unterbesetzung in den Aufsichtsbehörden. So stehen in der Landesdirektion Leipzig nur zwei Kontrolleure zur Verfügung. Wie die Sozialministerin angesichts dieser eklatanten Versäumnisse zu qualitativen Einschätzungen der Situation in den sächsischen Altenpflegeheimen kommt, bleibt ihr Geheimnis. Auch die Bemerkungen, dass keine weiteren Kontrolleure beschäftigt werden könnten, weil das Kabinett einen generellen Einstellungsstopp verhängt habe, und dass erst die Ergebnisse eines in Auftrag gegebenen Gutachtens abgewartet werden müssten, taugen nicht einmal als Ausrede. Die Linksfraktion fordert deshalb eine dringende personelle Aufstockung der Heimaufsichtsbehörden und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Kontrollturnus. Deshalb erwarte ich von der Sozialministerin, sich für zusätzliche Planstellen und Mittel für die Heimaufsichtsbehörden einzusetzen und für die Verankerung im Doppelhaushalt für 2009/2010 zu sorgen. Wir fordern ein Kontrollsystem regelmäßiger und unangemeldeter Kontrollen, wie es im Freistaat Bayern üblich ist – im Interesse der betroffenen Pflegebedürftigen.