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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
11. August 2009 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Leipzig auf vorletztem Platz beim Pro-Kopf-Einkommen

Angeblicher Aufholprozess nicht erkennbar

Nach einer heutigen Meldung des Statistischen Landesamtes Sachsen in Kamenz liegt die Stadt Leipzig im Vergleich mit den 10 sächsischen Landkreisen und den beiden anderen kreisfreien Städten hinsichtlich der Höhe des Pro-Kopf-Einkommens lediglich auf dem vorletzten Platz. Nur der Landkreis Görlitz steht noch etwas schlechter da. Die Stadt Chemnitz liegt mit 16.057 Euro an der Spitze der sächsischen Kommunen, während es in Leipzig lediglich 14.648 Euro sind. Auch Dresden hat mit immerhin 15.592 Euro einen erheblich höheren Wert als Leipzig. Selbst in der Region schneidet die Messestadt schlechter ab; so liegt das jährliche Pro-Kopf-Einkommen im Landkreis Leipzig um 6,5 Prozent und im Landkreis Nordsachsen immerhin noch um 3,5 Prozent höher als in der Stadt Leipzig.

Auch der von einigen angeblich ausgemachte Aufholprozess Leipzigs gegenüber anderen sächsischen Kommunen ist nicht erkennbar. Während das durchschnittliche sächsische Pro-Kopf-Einkommen brutto von 2000 bis 2007 um 13,2 Prozent wuchs, lag die Anhebung in Leipzig unter 10 Prozent. Die Hauptursache für den relativ großen Abstand Leipzigs zu den meisten anderen sächsischen Kommunen liegt in der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit (Leipzig ist die bundesdeutsche Großstadt mit der höchsten Arbeitslosenquote), in der anhaltend hohen Zahl von auf Sozialleistungen Angewiesenen und nicht zuletzt im höheren Anteil von Beschäftigten im Niedriglohn bereich. Insofern trifft die von mir schon vor Jahren getroffene Einschätzung von Leipzig als der sächsischen Armutshauptstadt leider auch weiterhin zu.

Ganz offensichtlich waren die bisherigen Maßnahmen zur Beschäftigungs- und Wirtschaftsförde-rung nicht ausreichend, denn eine Trendwende zum Besseren ist nicht erkennbar. Es geht eben nicht um Beschäftigung schlechthin; sie muss für die Betroffenen auch Existenz sichernd sein. Deshalb muss bei der Vergabe von Aufträgen in Umsetzung der verschiedenen Konjunkturprogramme strikt darauf geachtet werden, dass die Unternehmen Löhne zahlen, die sich zumindest auf dem Niveau des von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohns bewegen. Auch die erfolgte Ausgliederung von Dienstleistungen und die Vergabe an Billiganbieter sollte überprüft und rückgängig gemacht werden.