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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
2. November 2011 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

LINKE fordert Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen – sonst drohen Renteneinbußen

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag fordert per Antrag die Staatsregierung auf, sich für die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht von DDR-Lohnunterlagen über das Ende des Jahres 2011 hinaus einzusetzen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:

Ende dieses Jahres endet die Pflicht für Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus der DDR-Zeit. Die Lohnunterlagen sind aber wichtig, um Rentenansprüche beim Rentenversi-cherungsträger nachweisen zu können. Betroffen sein könnten auch in Sachsen Personen der Geburtsjahrgänge von 1946 bis 1974. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund waren Mitte Juli 2011 in den neuen Bundesländern immerhin 286.000 Rentenkonten noch nicht vollständig geklärt. Im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland betraf das darüber hinaus 87.000 Personen. Damit ergibt sich ein Klärungsbedarf für ca. zehn Prozent der gesetzlich Rentenversicherten, für die Renteneinbußen entstehen könnten, wenn nicht mehr auf die Lohnunterlagen zurückgegriffen werden kann.

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE die Staatsregierung auf, sich dringend für eine Verlän-gerung der Aufbewahrungspflicht mindestens bis Ende 2015 einzusetzen. Eine solche Fristver-längerung ist durchaus nichts Ungewöhnliches, wurde doch erst jüngst die entsprechende Überprüfungsfrist im Stasi-Unterlagen-Gesetz bis Ende 2019 ausgeweitet.