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Heiderose Gläß, MdL und Dr. Dietmar Pellmann, MdL
7. Oktober 2011 Heiderose Gläß, MdL und Dr. Dietmar Pellmann, MdL

LINKE stellen Entwurf eines Sächsischen Gleichstellungsfördergesetzes vor – Querschnittsaufgabe

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/7135) „Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann, Vorsitzender des Fraktionsarbeitskreises „Soziales und Gleichstellung“:

Gleichberechtigung führt nicht automatisch zu Gleichstellung. Das zeigt sich in Sachsen sehr deutlich, denn um die Gleichstellung von Frau und Mann ist es hierzulande nicht gut bestellt. In den letzten Jahren sind Fortschritte nicht erkennbar. Im Gegenteil, wir konstatieren eher eine Abwertung. Jedenfalls sind Staatsregierung und Regierungskoalition weit davon entfernt, Gleichstellung in allen Politikbereichen durchzusetzen.

Wie sonst ist zu erklären, dass im Gleichstellungskapitel des Haushalts radikal gekürzt wurde, dass die Leitstelle für Gleichstellung von Frau und Mann; Familie und Gesellschaft von einer ministeriellen Stabsstelle zu einem bloßen Referat der Abteilung „Jugend und soziale Integration“ des Sozialministeriums abgestuft wurde, dass in Sachsen bei den 30- bis 35-Jährigen auf 100 Frauen inzwischen 115 Männer kommen, dass der Frauenanteil am wissenschaftlich-künstlerischen Personal sächsischer Hochschulen lediglich 36 Prozent und bei den hauptamtlichen Professuren sogar nur 16 Prozent beträgt, dass trotz besserer Schulabschlüsse in Sachsen höchstens 30 Prozent der Führungspositionen von Frauen eingenommen werden, dass in den obersten Leitungspositionen der Staatskanzlei keine einzige Frau, in denen des Innenministeriums nur 10,4 Prozent und in denen des Umweltministeriums lediglich 5,4 Prozent Frauen zu finden sind? Auch im Landtag sind gerade mal 30 Prozent der MdL weiblich, obwohl mehr als die Hälfte der sächsischen Bevölkerung weiblich ist.

Die Fraktion hat sich deshalb entschlossen, einen umfassenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und vorzulegen, der unterschiedliche Ebenen und Bereiche berücksichtigt.

Dazu erläutert Heiderose Gläß, Sprecherin für Gleichstellungspolitik der Fraktion: Kernstück ist die grundlegende Neufassung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes zu einem Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen mit mehreren Neuerungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereiches über den öffentlichen Dienst des Freistaates hinaus auf Beteiligungsunternehmen des Landes, der Fortgeltung des Gesetzes im Falle von Privatisierungen und Veräußerungen, der Einführung des Kriteriums der Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe sowie bei staatlicher Leistungsgewährung. Weiterhin werden die Funktion der Gleichstellungsverantwortlichen (bisher Frauenbeauftragte) sowie die Bedeutung des Gleichstellungsplanes (bisher Frauenförderplan) gestärkt. Dies erfolgt nicht zuletzt durch bessere Beanstandungsrechte bis hin zur Eröffnung des Rechtsweges zu den Verwaltungsgerichten.

Der zweite Gegenstand ist die Stärkung der Strukturen der Gleichstellungsbeauftragten in Landkreisen und Gemeinden. So sollen in den Landkreisen sowie in den Großstädten zusätzlich hauptamtliche Stellvertretungen der Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden. Zudem wird – angesichts der demografischen Entwicklung - der Schwellenwert zur Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen von 20.000 auf 10.000 gesenkt.

Im dritten Gegenstand wird im Sächsischen Statistikgesetz ergänzt, dass grundsätzlich alle natürliche Personen betreffenden statistischen Merkmale auch in ihrer geschlechtsspezifischen Ausprägung zu erheben und zu veröffentlichen sind.

Der vierte Gegenstand beinhaltet eine Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes mit dem Ziel der Aufstellung geschlechterquotierter Landeswahllisten.

Geschlechtergleichstellung ist und bleibt nicht nur eine von der Sächsischen Verfassung gebotene Querschnittsaufgabe, sie ist und bleibt eine Frage der Gerechtigkeit, der Demokratie und der Ökonomie, denn angesichts der bevorstehenden Aufgaben, ist die Nutzung der Potenziale tatsächlicher Gleichstellungsförderung eine große Chance.