Dr. Dietmar Pellmann, MdL
Dr. Dietmar Pellmann, MdL
Zur Ankündigung der CDU-regierten Bundesländer, sich nunmehr für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, um die höchstrichterlich festgestellte Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften zu heilen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:
Es ist schon kurios, sich des Auftrages des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007 dadurch zu entledigen, dass die CDU-regierten Bundesländer den gerügten Rechtsverstoß, den die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften darstellen, einfach durch eine Grundgesetzänderung aus der Welt schaffen wollen. Und wenn sich der sächsische Ministerpräsident, wie gemeldet, zum Wortführer dieses faulen CDU-Kompromisses aufschwingt, weil er zum Verhandlungsführer der betreffenden Bundesländer erkoren wurde, dann hat Stanislaw Tillich die Zeichen der Zeit erneut nicht erkannt.
Hartz IV ist gründlich gescheitert, ist nicht reformierbar und gehört daher so schnell wie möglich abgeschafft. Die vorgesehene Grundgesetzanpassung würde lediglich den gegenwärtigen untragbaren Zustand zementieren. Auch die Fraktion DIE LINKE sieht dringenden Handlungsbedarf. Im Unterschied zur CDU, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen am liebsten durchweg kommunalisieren oder gar privatisieren würde, tritt sie für die ausschließliche Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit für Betreuung und mögliche Vermittlung aller Arbeitslosen ein. Es muss endlich Schluss sein mit Arbeitslosen erster und zweiter Klasse. Außerdem würde unser Modell endlich zur spürbaren finanziellen Entlastung der Kommunen beitragen.
Wenn sich Herr Tillich wirklich Verdienste um die sächsischen Arbeitslosen erwerben will, dann sollte er endlich ein Beschäftigungsprogramm unter Einschluss des zweiten Arbeitsmarktes auf den Weg bringen, anstatt die Kappung des Förderprogramms zum Kommunal-Kombi zumindest zu tolerieren und ihr damit faktisch seinen Segen zu geben. Darüber hinaus fordern wir den Einsatz des sächsischen Ministerpräsidenten für die Beseitigung des Zustandes, dass über 80 Prozent der sächsischen Arbeitslosen lediglich Leistungen auf Sozialhilfeniveau erhalten.