Zu den Antworten der Staatsregierung auf mehrere parlamentarische Anfragen „Rentenbezugsmitteilungen der Rentenversicherungsträger an sächsische Finanzämter“ (DS 5/5237); „Steuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern in Sachsen“ (DS 5/5239) und „Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern in Sachsen“ (5/5240) erklärt der Fragesteller und sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Dr. Dietmar Pellmann:
Es gibt kaum einen Bereich, der derart undurchschaubar und kompliziert ist wie das Rentenrecht. Dazu haben die verschieden zusammengesetzten Bundesregierungen in den letzten zehn Jahren ohne Zweifel beigetragen. Die zahlreichen als Reformen titulierten Veränderungen haben nicht nur zu einer Absenkung der Rentenansprüche und zu einer wesentlich höheren Fehlerquote bei Rentenbescheiden geführt, sondern erheblich zur Verunsicherung der Rentnerinnen und Rentner selbst beigetragen.
Davon zeugen nicht nur die jüngst bekannt gewordenen Verstöße gegen die Regelungen zur Riesterrente, sondern die hohen Rückforderungen an einen Teil derer, die sich für die Riester-Rente als zusätzliche Altersvorsorge entschieden haben. Vielmehr schwebt über einer heute noch nicht genau zu beziffernden Anzahl von Bestandsrentnerinnen und Rentnern die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung ihrer Einkünfte. Inzwischen, so geht es aus den Antworten der Staatsregierung hervor, haben die Rentenversicherungsträger allein für die Jahre von 2005 bis 2009 mehr als 8,2 Millionen Rentenbezugsmitteilungen den sächsischen Finanzämtern übergeben. Damit dürften die Finanzämter über die Rentenzahlungen an den größten Teil der sächsischen Vorruheständler informiert worden sein.
Bisher wurden jedoch erst knapp 1,2 Millionen dieser Mitteilungen hinsichtlich ihrer steuerlichen Relevanz geprüft, in der Regel jene, die von sich aus bereits eine Steuererklärung eingereicht haben. Erst ab der zweiten Hälfte dieses Jahres soll es zur Prüfung der anderen Mitteilungen kommen. Das Ergebnis ist völlig offen, dürfte jedoch für manche mit einer bösen Überraschung enden. Die Staatsregierung sollte deshalb auf die Finanzämter einwirken, dass jeder Einzelfall mit nötigem Augenmaß behandelt wird, zumal viele Betroffene bislang aus Unwissenheit keine Steuererklärung abgegeben haben.
Besser noch wäre es, wenn sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen würde, das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz so zu ändern, dass Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt nicht besteuert werden.