Seit 2005 haben sich die Richtwerte für die Hartz-IV-Betroffenen gewährten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in Leipzig kaum verändert. Schon bei ihrer Einführung bewegten sie sich in unserer Stadt gemeinsam mit anderen sächsischen Kommunen am unteren Ende der Skala. Seither hat es tief greifende Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt sowie erhebliche Preissteigerungen und Tarifanhebungen gegeben. Wohnungsunternehmen machen daher zu Recht immer lautstarker geltend, dass sie für die in der Messestadt geltenden Richtwerte nicht mehr in der Lage sind, Kosten deckend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Diese Entwicklung bestätigen auch zahlreiche Sozialgerichtsurteile, die fast durchweg zu Ungunsten der Stadt Leipzig ausgehen.
Der Stadt Leipzig drohen daher in jedem Falle Nachzahlungen in Millionenhöhe. Deshalb appellieren wir an den Oberbürgermeister und den Kämmerer, die Richtwerte für die KdU umgehend den veränderten Realitäten anzupassen und damit den verloren gegangenen Rechtsfrieden in Leipzig endlich wieder herzustellen. Bis zu einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderer Sozialhilfeleistungen auf der Grundlage der aktuellen Leipziger KdU-Richtlinie nicht mehr aufgefordert werden, ihre Miete zu mindern.
Als ehemalige Stadträte haben wir schon vor Jahren auf diese explosive Situation aufmerksam gemacht und dringenden Handlungsbedarf angemahnt. Der jetzt zugespitzte Problemstau hätte schon lange überwunden werden müssen. Nicht zum ersten Mal wurden im Interesse eines rechnerisch ausgeglichenen und damit finanztechnisch geschönten Haushalts viel zu niedrige Ausgaben für die KdU eingestellt, so dass es am Ende des Jahres dann stets zur Nachbewilligung von Mitteln kam. Auch für das laufende Haushaltsjahr ist mit einem Nachschlag in Millionenhöhe zu rechnen.
Angesichts dieser dramatischen Entwicklung werden wir uns im Sächsischen Landtag dafür einsetzen, dass das von der Staatsregierung angekündigte Gesetz nur solche Regelungen zu den KdU enthält, die vor Sozialgerichten künftig Bestand haben. Dieser Rechtsgrundlage wird sich dann auch die Stadt Leipzig nicht entziehen können. Dem Oberbürgermeister und dem Kämmerer sollte klar sein: Die überdurchschnittlich hohe Zahl von Hartz-IV-Betroffenen in unserer Stadt lässt sich nicht durch besonders restriktive KdU-Richtlinien verringern.