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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
6. April 2011 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Praxisgebühr führt nicht zum Rückgang der Arztbesuche in Sachsen – „Eintrittsgeld“ abschaffen!

Zur Antwort der Staatsregierung auf die parlamentarische Anfrage „Entrichtung der Praxisgebühr in Sachsen“ für das Jahr 2010 (Landtags-Drucksache 5/5095) erklärt – die Zahlen mit den Antworten für 2009 (Landtags-Drucksache 5/2059) vergleichend – der Fragesteller und sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:

Die nunmehr für das Jahr 2010 bekannt gegebenen Daten belegen für Sachsen: Der leichte Rückgang der Häufigkeit der Zahlung von Praxisgebühr im ambulanten ärztlichen Bereich von 8,85 Millionen im Jahr 2009 auf 8,66 Millionen ist kein Beleg dafür, dass die Praxisgebühr zu weniger Ärztekonsultationen geführt hätte. Vielmehr dürfte dafür der Bevölkerungsrückgang ausschlaggebend sein. Das belegen auch die Angaben zur Zahlung der Praxisgebühr bei Zahnärzten. Hier gab es 2010 einen Rückgang um 50.000 gegenüber 2009 auf 1,55 Millionen. Auch die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gingen insgesamt von 113,6 Millionen Euro 2009 auf 110,8 Millionen Euro, damit lediglich um knapp 3 Millionen Euro im vergangenen Jahr zurück.

Die Erfahrungen seit der Einführung der Praxisgebühr zeigen gerade für Sachsen als Land mit der ältesten Durchschnittsbevölkerung, dass es eben nicht zum Rückgang der Ärztekonsultationen gekommen ist, sondern dass es eher ein Verharren auf hohem Niveau gibt. Im Durchschnitt konsultiert jeder Sachse 18 Mal im Jahr einen ambulant tätigen Arzt.

Deshalb bekräftigt die Fraktion DIE LINKE ihre Forderung, die Praxisgebühr als untaugliches bürokratisches Monster dringend abzuschaffen. Die Staatsregierung, die an der Praxisgebühr festhalten will (Antwort auf unseren Antrag „Ersatzlose Streichung der Praxisgebühr – Landtags-Drucksache 5/819) muss ihre Haltung ändern, denn sie führt als einziges „Argument“ an, dass die Krankenkassen ja auf die Einnahmen angewiesen seien. Es geht also nicht mehr, wie ursprünglich verhießen, um die Reduzierung der Arztkonsultationen, sondern lediglich noch um einen von Anfang an umstrittenen Zusatzbeitrag. Es muss jedoch endlich wieder der Grundsatz gelten: Die gesetzlich Krankenversicherten haben bereits mit ihrem Mitgliedsbeitrag den Anspruch auf ärztliche Behandlung erworben. Eines zusätzlichen Eintrittsgeldes in die Arztpraxis bedarf es daher nicht.