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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
21. September 2011 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Bürgerversicherung statt Abzocke in der Pflege/Sachsens CDU sollte umsteuern und Hausaufgaben erledigen

Zur Verlautbarung des CDU-Landtagsabgeordneten Alexander Krauß „Höhere Beiträge in Pflegeversicherung unvermeidlich“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. Dietmar Pellmann:

Wenn Herr Krauß die Bundesregierung auffordert, endlich eine Reform der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, könnte man ihm ja sogar zustimmen. Aber das, was ihn umtreibt, hat mit Reform ganz und gar nichts zu tun, sondern ist nichts anderes als schnöde Beitragsabzocke der gesetzlich Pflegeversicherten. Wer die Pflegeversicherung langfristig auf eine solide Grundlage stellen will, muss sich für eine solidarische Bürgerversicherung einsetzen, in die alle, entsprechend der Höhe ihrer Einkünfte, einzahlen. Damit würden auf lange Sicht Beitragssteigerungen überflüssig. Allerdings wäre das der Ausstieg aus der für Versicherungskonzerne profitträchtigen privaten Vollversicherung in der Pflege.

Anstatt lediglich mit dem Finger nach Berlin zu zeigen, sollte sich Herr Krauß ernsthaft um das bemühen, was in der Verantwortung des Landes liegt. So steht auf der Grundlage einer fundierten Analyse nach wie vor eine Landesbedarfsplanung in der Pflege aus, die von der Staatsregierung ebenso verweigert wird wie ein umfassendes Landespflegegesetz, das alle anderen Bundesländer haben. Lange überfällig ist die Angleichung der Löhne des Pflegepersonals in Sachsen an das Westniveau, um weitere Abwanderung von Fachkräften, deren Anteil immer weiter gesunken ist, zu verhindern. Weitere Schritte wären der Ausbau der staatlichen Heimkontrolle, die Erhebung einer Ausbildungsumlage und die flächendeckende Einführung von Pflegestützpunkten.

Herr Krauß hat Recht: Für die Pflege werden in Zukunft weitaus mehr finanzielle Mittel notwendig sein. Da es sich aber hier um eine Herausforderung an unser gesamtes Gemeinwesen handelt, die nicht auf die individuelle Absicherung des Pflegerisikos reduziert werden darf, sind wesentlich mehr Mittel aus dem Landeshaushalt aufzubringen.