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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
31. Januar 2011 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Ein Prozent „Rentenerhöhung“ führt zum Anstieg der Altersarmut auch in Sachsen

Zu Meldungen der letzten Tage, dass die Renten ab 1. Juli um ca. 1 Prozent steigen werden, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Dr. Dietmar Pellmann:

Nach der Nullrunde 2010 sollen die Renten ab 1. Juli dieses Jahres voraussichtlich um 1 Prozent steigen. Zu Euphorie besteht allerdings keinerlei Anlass. Bei näherer Betrachtung erweist sich dieses magere eine Prozent nämlich als Fortsetzung der Absenkung des realen Rentenniveaus und des Anstiegs von Altersarmut. Werden allein die Steigerung der Verbraucherpreise (Januar 2011 – 1,9 Prozent), die Anhebung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung um real 0,3 Prozent ab 1. Januar und die zu erwartende Erhöhung des Beitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt, so ergibt sich für alle Rentnerinnen und Rentner ein realer Kaufkraftverlust von etwa zwei Prozent.

Aus diesem Grund müsste die Rentensteigerung per 1. Juli bei etwa 3 Prozent liegen. Die Notwendigkeit für einen solchen Anstieg ist in Sachsen und den anderen neuen Bundesländern noch mehr als im gesamten Bundesgebiet gegeben. Nach wie vor haben die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland Alterseinkünfte, die um ein Fünftel über denen ihrer Altersgenossen in Ostdeutschland liegen. Es ist überdies zu erwarten, dass Menschen in Sachsen, die in diesem Jahr in den Altersruhestand gehen, im Durchschnitt wesentlich weniger aus der gesetzlichen Rentenkasse als noch vor fünf oder zehn Jahren erhalten.

Auch deshalb muss die Staatsregierung ihre abwartende Haltung zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West aufgeben und einen aktiven Beitrag zur Herstellung der deutschen Renteneinheit leisten. Überdies sollte sie sich Vorstellungen innerhalb der Bundesregierung über die Senkung des monatlichen Rentenversicherungsbeitrages entgegen stellen. Wenn es gegenwärtig einen finanziellen Überschuss in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt, so sollte dieser für einen deutlicheren Rentenanstieg per 1. Juli verwendet werden.