Zum Interview von Sozialministerin Christine Clauß „Osten besonders von Altersarmut betroffen“ in der heutigen Ausgabe der Leipziger Volkszeitung erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. Dietmar Pellmann:
Auf den ersten Blick könnte man zur überraschenden Einschätzung kommen, dass Frau Clauß endlich einmal vom Mut beseelt ist, die Vorschläge von Bundesministerin Ursula von der Leyen für eine Zuschussrente sowie für leichte Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente zu kritisieren und sich für die Interessen der Ostdeutschen einzusetzen. Bei genauerer Betrachtung zerrinnt dieser Mut allerdings in Allgemeinplätzen und eigener Konzeptionslosigkeit.
Zunächst sollte Sozialministerin Clauß endlich die sächsischen Realitäten zur Kenntnis nehmen. Wir steuern nicht erst auf Altersarmut zu, sondern haben sie bereits. Das betrifft nicht nur jenen Teil von Älteren, der bereits heute auf Altersgrundsicherung, damit auf Sozialhilfe, angewiesen ist, sondern auch weitere, die hinsichtlich ihres Einkommens unterhalb der Armutsrisikogrenze von 930 Euro liegen. Dies müsste, soll die Rente armutsfest sein, durch die Einführung einer Untergrenze gesichert werden. Die jetzt in Rede stehenden 850 Euro pro Monat wären diesbezüglich freilich nur ein erster Schritt.
Wenn Frau Clauß wirklich einen ernsthaften Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut leisten wollte, müsste sie sich im Kabinett zunächst dafür einsetzen, dass die durch sächsische CDU-Politik seit Jahren selbst verschuldeten Gründe für zunehmende Altersarmut beseitigt werden. Das betrifft vor allem die Förderung von Minijobs, die Verweigerungshaltung zur Einführung eines flächendeckenden, Existenz sichernden Ministerlohnes, die Ablehnung eines Landesbeschäftigungsprogramms oder die abwartende Haltung zur überfälligen Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den Westdeutschlands.
Und wenn sie sich dann noch für die Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung bei der Rente stark machen würde, anstatt zunehmend auf eine Altersvorsorge auf der Basis des Kapitaldeckungsprinzips zu setzen, könnte sie für sich in Anspruch nehmen, im Interesse heutiger und künftiger Rentnerinnen und Rentner zu handeln. Da dies aber kaum zu erwerten ist, bleibt ihr Aufbegehren gegen Frau von der Leyen ein völlig folgenloser Sturm im Wasserglas.