Drohenden Schaden für Sachsens Krankenversicherte verhindern / Ministerium muss auch juristische Schritte prüfen
Zur Befürchtung der sächsischen Sozialministerin, dass sich Bayern bei der „Ausgestaltung“ des Gesundheitsfonds erneut unsolidarisch gegenüber den ärmeren Bundesländern verhält (Leipziger Volkszeitung von heute, Seite 2), erklärt der Vorsitzende des Sozial-Arbeitskreises der Fraktion DIE LINKE und Sprecher für Sozialpolitik, Dr. Dietmar Pellmann:
Wir teilen die Befürchtungen von Sozialministerin Christine Clauß. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Bayern gegenüber den neuen Bundesländern unsolidarisch verhält und im Interesse eigener Vorteile bestrebt ist, sich einem bundesweiten Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entziehen. Dass der Anteil älterer und chronisch kranker Menschen in Sachsen besonders hoch ist, was zu höheren Ausgaben im Gesundheitswesen führt, scheint die Regierung in Bayern völlig kalt zu lassen. Auch dass Hunderttausende aus Sachsen abgewanderte Arbeitskräfte inzwischen mit dazu beitragen, dass Bayern wirtschaftlich vergleichsweise gut dasteht, wird bewusst verschwiegen. Jetzt ist die Bundeskanzlerin gefragt, diesem bayerischen Ansinnen einen Riegel vorzuschieben.
Aber auch die sächsische Staatsregierung muss handeln und darf nicht nur ein Klagelied über die unsolidarischen Bayern anstimmen. Im Übrigen rächt es sich spätestens jetzt, dass Sachsen im Herbst vergangenen Jahres nicht gegen die Einführung des Gesundheitsfonds geklagt hat, obwohl das juristisch bereits vorbereitet gewesen sein soll. Der damalige dringende Appell der Fraktion DIE LINKE, gegen den Bund zu klagen, wurde bekanntlich in den Wind geschlagen und in Kauf genommen, dass die meisten der sächsischen gesetzlich Krankenversicherten mit überdurchschnittlich hohen Beitragssteigerungen belastet wurden.
Es bleibt zu hoffen, dass die neue Staatsregierung nun die notwendigen Lehren zieht. Sollte sich Bayern durchsetzen und es so zur Benachteiligung Sachsens und der anderen neuen Bundesländer kommen, dann erwarten wir nicht nur verbale Protestnoten, sondern eine ernsthafte juristische Auseinandersetzung mit dem Bund. Dann muss Sachsen klagen. Im Interesse der Versicherten im Lande.