Aus einer Reihe von Pressemeldungen der letzten Tage wurde bekannt, dass die zum 1. Januar 2011 geplante Fusion der AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) mit der AOK Hessen zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der sächsischen AOK-Versicherten führen würde. Sie müssten nämlich zu 45 Prozent für die Zahlung von Pensionen an hessische Kassenangestellte, die eine Art Beamtenstatus haben, in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro aufkommen.
Zur entstandenen Situation erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:
Über die Fusion beider Krankenkassen wurde bereits im Juni entschieden; und auch wir haben diesen Schritt in Richtung auf eine Einheitskasse grundsätzlich begrüßt. Allerdings hatten wir angenommen, dass der Zusammenschluss zum gegenseitigen Vorteil der Beteiligten erfolgen würde. Diese Geschäftsgrundlage scheint nunmehr in Frage gestellt. Es ist schwer vorstellbar, dass die Leitungsgremien der AOK PLUS sowie das sächsische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde von den finanziellen Belastungen, die die AOK Hessen in die Kassen-Ehe einbringen würde, nichts gewusst haben sollte, als man der Fusion zustimmte. Sollten allerdings die in Rede stehenden Tatsachen erst jetzt bekannt geworden sein, so wäre das zumindest eine kaum zu entschuldigende Vertrauensbelastung.
Wir fordern dringende Aufklärung der Öffentlichkeit. Es wäre nicht hinzunehmen, dass die sächsischen AOK-Versicherten letztlich mit ihren Beiträgen für hessische Pensionsprivilegien, die es so für Mitarbeiter der AOK PLUS nicht gibt, aufkommen müssten und daher vielleicht Zusatzbeiträge erhoben werden. Der Verwaltungsrat der AOK PLUS sollte auf seiner für den 23. November anberaumten Sitzung klären, ob unter den gegebenen Bedingungen ein Zusammenschluss mit der AOK Hessen noch in Frage kommt. Zugleich hätte das sächsische Sozialministerium in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde zu garantieren, dass Schaden von den Versicherten der AOK PLUS abgewendet wird. Auch deshalb habe ich eine entsprechende Anfrage an die Staatsregierung eingereicht (siehe Drucksache 5/4169).