Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMSV) kommuniziert die beabsichtigten Mittelkürzungen gegenüber sächsischen Betreuungsvereinen bereits heute als gegeben, obwohl der Doppelhaushalt 2011/2012 mitnichten beschlossen ist. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:
Wie selbstherrlich ist eine Staatsregierung eigentlich, die ohne die notwendige Zustimmung durch den Landtag vollendete Tatsachen schafft? Der zurzeit praktizierte Umgang mit den Betreuungsvereinen in Sachsen darf als Beleg dafür gelten, wie autistisch die Staatsregierung agiert und damit den Landtag brüskiert.
Nach dem Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2011/2012, sollen die Landeszuwendungen für die sächsischen Betreuungsvereine von 400.000 Euro in diesem Jahr auf 143.000 Euro im kommenden Jahr gekürzt werden, obwohl die Zahl der zu Betreuenden in den nächsten Jahren eher weiter ansteigen wird. An die Vereine ist nun die Aufforderung ergangen, sich auf diese Kürzungsorgie einzustellen. Die dazu in einer Stellungnahme des SMSV angeführten „Begründungsargumente“ sind mehr als hanebüchen. So sollen die Mittelkürzungen Anreize dafür schaffen, dass die Vereine weitere ehrenamtliche Betreuer gewinnen und diese dann auch schulen und anleiten. Wie das angesichts der Reduzierung des Landeszuschusses um zwei Drittel ernsthaft geschehen soll, ist mehr als fraglich.
Im Übrigen, so das Ministerium weiter, sollen die Kommunen die Differenz ausgleichen. Als ob diese gerade im Sozialbereich nicht schon genug geschröpft werden! Die Konsequenz wird sein, dass Betreuungsvereine ihre Tätigkeit erheblich einschränken oder gar einstellen müssen, was den Freistaat am Ende viel teurer kommen wird, als wenn die Zuschusshöhe beibehalten würde.
Wir werden die Pläne der Staatsregierung keinesfalls unwidersprochen hinnehmen und per Änderungsantrag zum Doppelhaushalt wenigstens die Beibehaltung des bisherigen Zuschussbetrages fordern. Die Koalitionsfraktionen können dann offenbaren, ob es ihnen wirklich ernst mit Veränderungen im Entwurf des Sozialhaushaltes ist oder ob sie den Landtag lediglich als Abnickinstanz verstehen.