Zur Finanzierung des Evangelischen Kirchentages 2011 in Dresden aus dem sächsischen Staatshaushalt stellte der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Dietmar Pellmann, eine Kleine Anfrage (Drucksache 5/3597), auf die Kultusminister Wöller nun geantwortet hat. Diesem Thema widmete sich bereits eine im Frühjahr beantwortete Kleine Anfrage der Dresdner Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Annekatrin Klepsch. Zur aktuellen Antwort der Staatsregierung zur Kirchentagsfinanzierung erklärt Dr. Dietmar Pellmann heute in Dresden:
In Zeiten von Milliarden-Einsparungen ist es bemerkenswert, wenn ein einzelner Veranstalter für ein Ereignis fast so viel Geld von der Staatsregierung bekommt, wie die gerade bei der Jugendhilfe landesweit gestrichen hat. Seltenheitswert hat auch der Umstand, dass der Freistaat für Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentages genau die 5,5 Millionen Euro lockermacht, die beantragt wurden – diese Großzügigkeit würden sich viele wünschen. Die Bundesregierung dagegen gibt laut Antwort auf meine Kleine Anfrage für diese bekanntlich bundesweite Veranstaltung lediglich 400.000 Euro.
Auf meine Frage, wie sich solche Zuschüsse des Freistaates mit der Trennung von Staat und Kirche vertragen, teilt Kultusminister Wöller mit, der Freistaat Sachsen besitze „seit zwanzig Jahren eine Rechtsordnung, deren Grundlagen kulturell und damit in einem überkommenen Sinn christlich-religiös geprägt und fundiert sind“, was nicht unwidersprochen bleiben kann. Es gehören in Sachsen nicht nur über vier Fünftel der Bevölkerung keiner Kirche an, sondern es gibt im uralten Industrieland Sachsen, der Wiege der Arbeiterbewegung, ein solides ethisches Fundament der Gesellschaft, das sehr stark von humanistisch-freigeistigem Denken geprägt ist. Zu diesem aufgeklärten Denken gehört auch der wechselseitige Respekt zwischen Atheisten, Agnostikern, Christen, Juden, Muslimen und Andersgläubigen. Dass es vor 1989 dem Verwaltungshandeln hierzulande nicht selten an Respekt gegenüber religiösen Menschen gebrach, darf nun nicht ins andere Extrem einer nur notdürftig bemäntelten „Staatsreligion“ führen.
Offenbar hat die Staatsregierung aus der Auseinandersetzung um die Aufnahme der religiösen Erziehung in den staatlichen Bildungsplan für Kindertagesstätten aus dem Jahr 2006 nichts gelernt, an deren Ende die damalige Sozialministerin Orosz zurückrudern und in einem Rundschreiben an alle Kindertagesstätten „klarstellen“ musste, dass der Passus zur Religion nicht zum Bildungsplan selbst gehört. Vier Jahre später wird von einem Minister eine religiös geprägte und fundierte staatliche Ordnung behauptet, die in jeder Hinsicht einzigartige Zuschüsse rechtfertigen soll. Ich fordere die Staatsregierung auf, diese Aussagen zu korrigieren und die weltanschauliche Neutralität wiederherzustellen.