Pellmann: Hartz-IV-Betroffene in Sachsen haben von Anhebung des Schonvermögens nichts – besser Regelsatz erhöhen!
Zur Übereinkunft in den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und FDP zur Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV-Betroffene von gegenwärtig 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr und den Auswirkungen auf Sachsen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Dietmar Pellmann:
Auf den ersten Blick erscheint die Übereinkunft zur Anhebung des Schonvermögens ein lange überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Bei näherem Hinsehen erweist sich die beabsichtigte Regelung als untaugliche Beruhigungspille. Die allermeisten Betroffenen in Sachsen und den anderen neuen Bundesländern haben davon überhaupt nichts, weil es lediglich um die private Altersvorsorge geht, die sie kaum aufbauen konnten. Die wirklichen Gewinner dürften ganz im Sinne der FDP, die reichlich von Wahlspenden profitierte, Versicherungskonzerne sein. Außerdem werden wohl die Sozialgerichte verstärkt in Anspruch genommen, weil sich der Personenkreis, der seine Versicherungen seit 2005 verkaufen musste, benachteiligt fühlen muss. Wenn die neue sächsische Staatsregierung wirklich etwas für die mehr als eine halbe Million von Hartz IV Betroffener im Freistaat, deren Zahl weiter steigen wird, tun will, dann hätte sie wahrlich genügend Initiativmöglichkeiten. So sollte sie sich auf Bundesebene für eine schrittweise Anhebung des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II auf monatlich 500 Euro und eine Kindergrundsicherung in gleicher Höhe einsetzen. Das wäre zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung durch Anhebung der Binnenkaufkraft. DIE LINKE wird diesen berechtigten Forderungen, die auch von Sozialverbänden und Gewerkschaften erhoben werden, im Landtag Nachdruck verhelfen.