Die Debatte um die Frage, wem künftig die Heimaufsicht obliegt (Siehe LVZ vom 26. August), ist angesichts der unsäglichen Verzögerungstaktik der sächsischen Staatsregierung unverzichtbar. Bislang liegt den Mitgliedern des Landtages überhaupt noch kein neuer Entwurf für ein Heimgesetz vor. Es wird allerdings schon so getan, als ob von der Staatsregierung beabsichtigte Regelungen bereits Gültigkeit hätten. Ein erster Entwurf wurde noch in der alten Legislaturperiode im Rahmen einer Anhörung im Landtagsausschuss für Soziales als völlig unzureichend kritisiert und offenbar deshalb von der Staatsregierung zurück gezogen. Bei den gegenwärtigen Debatten scheint es daher lediglich um einen Referentenentwurf zu gehen, der aber keinerlei Verbindlichkeit hat.
Anstatt lediglich ein so genanntes Heimgesetz auf den Weg zu bringen, fordert meine Landtagsfraktion seit Langem nachdrücklich, endlich ein umfassendes Landespflegegesetz und einen Landesbedarfsplan vorzulegen. Die gegenwärtige Staatsregierung setzt ihren Kurs fort, sich selbst aus der Verantwortung für die Pflegebedürftige und Behinderte zu verabschieden und die Pflichten sozialer Daseinsvorsorge fast ausschließlich den Kommunen aufzubürden. Davon zeugt im Übrigen auch der Entwurf des Doppelhaushaltes 2011/2012.
Hauptstreitpunkt ist offenbar die Frage, wer für die Heimaufsicht zuständig sein soll. Wenn die Staatsregierung diese auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) übertragen will, spricht das eben nur für den Abschied aus der eigenen Verantwortung. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, wenn der KSV als Kostenträger künftig auch die Heimaufsicht innehat. Die Kontrolle über die Heime muss auch künftig bei den Aufsichtsbehörden der Landesdirektionen bleiben, deren Personalbestand allerdings erheblich aufzustocken ist. Schiedsstellen, die es ja bereits jetzt gibt, können dafür keineswegs Ersatz sein, halten so nicht einmal als Trostpflaster her.
Ich verlange von der Staatsregierung, dass sie endlich ihre seit langer Zeit überfälligen Hausaufgaben erledigt und durch eine klare Gesetzeslage den wachsenden Herausforderungen in diesem so sensiblen Bereich der Betreuung nachkommt. Meine Fraktion wird auch weiterhin den Finger in diese offene Wunde legen.