Zu aktuellen statistischen Angaben über vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente (Siehe Kleine Anfrage DS 5/3218) sowie zu den auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Angewiesenen (Siehe Kleine Anfragen DS 5/3219 und DS 5/3220) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. Dietmar Pellmann:
Der Trend zur Inanspruchnahme von Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres hält auch in Sachsen an. Im Jahr 2009 betraf das immerhin 25.616 Personen, mehr als drei Viertel aller Neurentner. Seit 2003 gingen insgesamt fast 200.000 Menschen in Sachsen vorzeitig in die Altersrente. Viele davon müssen dauerhafte Abschläge hinnehmen. Von einer Trendwende, die die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre begründen würde, kann keine Rede sein. Deshalb sollte die Staatsregierung endlich diese Realität zur Kenntnis nehmen und nicht länger an der Rente mit 67 festhalten, die nichts anderes als Rentenraub ist.
Dafür müssen die sächsischen Kommunen künftig noch viel tiefer in die Tasche greifen, weil sie nach geltender Gesetzeslage für die Zahlung der Altersgrundsicherung als aufstockende Sozialhilfeleistung zuständig sind. Schon 2009 mussten die sächsischen Kommunen für diese Leistung mehr als 74 Millionen Euro aufwenden. Angesichts einer wachsenden Zahl von Menschen, deren gesetzliche Rente künftig weit unter dem Bedarf liegt, werden die entsprechenden finanziellen Belastungen der sächsischen Kommunen beträchtlich ansteigen. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn der Bund seine Zuschüsse für die Altersgrundsicherung immer weiter zurückfährt und die sächsische Staatsregierung dem weitgehend tatenlos zusieht, nur weil der Landeshaushalt nicht unmittelbar belastet wird. Dies zeigt aber, dass die Staatsregierung die Kosten, die das Ansteigen der Altersarmut hervorruft, allein den Kommunen überlässt.