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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
27. Mai 2009 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Restriktives Handeln der Leipziger ARGE verantwortlich für Klageflut beim Sozialgericht

In der heutigen Ausgabe der Leipziger Volkszeitung werden unter der Überschrift „Warmwasserkosten als Wundertüte“ mehrere Fälle zum Umgang der Leipziger ARGE mit finanziellen Nachforderungen für Warmwasser im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung geschildert. Diese Einzelbeispiele scheinen jedoch angesichts wachsender Klageflut beim Sozialgericht nur die Spitze des Eisberges zu sein, lassen vielmehr auf ein restriktives Handeln der Leipziger ARGE schließen. Wenn im laufenden Haushalt der Stadt eine viel zu geringe Summe für die Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) eingestellt und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften viel zu niedrig bemessen wurde, dann mag das vor allem auf Druck der Kämmerin geschehen sein. Es ist schon heute absehbar, dass der neue Stadtrat am Ende des Jahres für KdU überplanmäßige Ausgaben in Millionenhöhe bewilligen muss. Dies alles darf aber nicht auf dem Rücken der von Hartz IV Betroffenen ausgetragen werden.

Bei den Richtwerten für KdU gibt es bekanntlich deshalb zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten beträchtliche Unterschiede, weil die Bundesregierung bislang nicht zur Verabschiedung einheitlicher Regelungen bereit war und den Schwarzen Peter den Kommunen zuschiebt, die, weil sie für die zum großen Teil für die KdU aufkommen müssen,  nach jeweiliger Kassenlage entscheiden. Wenn dann noch, insbesondere durch die Vorherrschaft der CDU in Sachsen, die Stadt Leipzig bei der Zuweisung von finanziellen Zuschüssen eklatant benachteiligt wird, muss man sich nicht wundern, wenn die Richtwerte für KdU in unserer Stadt viel niedriger als in vergleichbaren Kommunen sind.