Anlässlich des fünften Jahrestages von Hartz IV erklärt der Sprecher für Sozialpolitik Dr. Dietmar Pellmann:
Hartz IV ist gründlich gescheitert und hat in Sachsen die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht wesentlich verringert. Vielmehr muss ein beträchtlicher Anstieg an Armut registriert werden. Im September 2005 waren in Sachsen bereits 547.000 Menschen auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angewiesen. Drei Jahre später waren es noch immer 523.000. Die Vermittlung erfolgte, wenn überhaupt, oft nur in Minijobs, sodass etwa 130.000 Menschen trotz Beschäftigung auf ergänzende Leistungen angewiesen waren. Sachsen ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Teilzeitbeschäftigten und Menschen in Minijobs. So nimmt es nicht Wunder, wenn die gegenwärtige Armutsquote in Sachsen bei 20 Prozent - und mancherorts sogar weit darüber - liegt. Besonders dramatisch ist dabei die Kinderarmut mit einem Anteil von fast 30 Prozent.
Anstatt zu handeln, verharrt auch die neue Sächsische Staatsregierung in Untätigkeit und wartet bestenfalls darauf, ob und was auf Bundesebene entschieden wird. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE die Staatsregierung auf, endlich ein Konzept zur Armutsbekämpfung vorzulegen und sich nicht weiter auf den Standpunkt zurückzuziehen, die gegenwärtigen Regelleistungen würden Armut verhindern. Entgegen der jüngsten Verlautbarung des so genannten Sachverständigenrates der Bundesregierung, der den Eckregelsatz bei Hartz IV um 30 Prozent senken will, fordert DIE LINKE dessen Anhebung und vor allem endlich einen eigenen Regelsatz für Kinder.
Die Fraktion DIE LINKE hält es für völlig inakzeptabel, dass sich die Sächsische Regierung faktisch fast völlig vom zweiten Arbeitsmarkt verabschiedet hat. Wie anders soll der Stopp des Kommunal-Kombi oder die Praxis gewertet werden, Langzeitarbeitslosen keine ABM mehr zu gewähren? Die Linksfraktion erwartet neben einem generellen Landesbeschäftigungsprogramm Initiativen zur Wiederbelebung des zweiten Arbeitsmarktes, der angesichts zu erwartender höherer Arbeitslosigkeit noch lange Zeit unverzichtbar ist.
Notwendig wäre auch, das sächsische Vergabegesetz zu novellieren, um jene Unternehmen zu stärken, die ihre Beschäftigten im Sinne der Forderung nach Mindestlöhnen vergüten.