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Dr. Dietmar Pellmann, MdL
5. April 2011 Dr. Dietmar Pellmann, MdL

Über 1.300 Rentenbescheide in Sachsen 2010 nach Widerspruch bzw. Klage geändert – viele Berechnungsfehler

Zur Antwort der Staatsregierung auf zwei parlamentarische Anfragen „Widersprüche zu Rentenangelegenheiten in Sachsen“ – Landtags-Drucksache 5/5093 – und „Klagen zu Rentenangelegenheiten bei sächsischen Sozialgerichten“ – Landtags-Drucksache 5/5094 – erklärt der Fragesteller und sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Dietmar Pellmann:

Gab es 2008 von sächsischen Rentnerinnen und Rentnern 6.615 Widersprüche zu Rentenbescheiden, so waren es im vergangenen Jahr bereits 7.839, ein Anstieg um mehr als 15 Prozent. In fast 1.200 Fällen, ebenfalls 15 Prozent, wurde den Widersprüchen ganz oder teilweise abgeholfen. Damit ist der Beweis erbracht, dass Rentenbescheide durchaus kritisch geprüft und ggf. angefochten werden sollten. Da es sich beim Rentenrecht um eine sehr komplizierte Materie handelt, wozu die zahlreichen gesetzlichen Veränderungen der letzten Jahre erheblich beigetragen haben, räumen selbst Vertreter der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit von Berechnungsfehlern ein.

Dass dies selbst für die Entscheidung über Widersprüche gilt, zeigt die wachsende Zahl von Klagen bei den sächsischen Sozialgerichten. Im Jahr 2008 waren es insgesamt 4.594 Klagen von Rentnerinnen und Rentnern – 2010 bereits 5.036, was einen Anstieg um immerhin reichlich 9 Prozent bedeutete. Auf Grund der relativ langen Bearbeitungsdauer von mehr als 16 Monaten waren Ende 2010 noch 6.510 Klagen anhängig. Immerhin endeten im vergangenen Jahr 165 Klageverfahren mit gänzlichem oder teilweisem Erfolg der Kläger.

In den nächsten Jahren dürfte es kaum zu einem Rückgang der Zahl von Widersprüchen und Klagen kommen. Eher ist mit einem Anstieg zu rechnen, weil immer mehr Menschen Altersarmut droht und sie daher bestrebt sein werden, wenigstens das durchzusetzen, was ihnen nach geltender Rechtslage zusteht.