Mangelnde Kontrolle bei Altenpflegeheimen ist Gesetzesbruch – Folge des Einstellungsstopps
Zur Meldung, dass durch die Heimaufsicht der Landesdirektion Dresden im laufenden Jahr lediglich ein Drittel der Altenpflegeheime kontrolliert wurde, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. Dietmar Pellmann:
Der Gesetzgeber schreibt die mindestens jährliche Kontrolle sämtlicher Altenpflegeheime durch die Heimaufsichtsbehörden bei den drei Landesdirektionen Sachsens vor. Wenn – und das beileibe nicht erstmals – im Bereich der Landesdirektion Dresden lediglich ein Drittel der Heime geprüft wurde, ist das ein glatter und nicht hinnehmbarer Gesetzesverstoß, für den die Staatsregierung die Verantwortung trägt.
Im Gegensatz zur staatlichen Heimkontrolle führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) seit Mai dieses Jahres erstmalig seine Kontrollen mindestens einmal im Jahr unangekündigt durch. Der MDK setzt nach eigenen Angaben für die Überprüfung der Heime insgesamt 36 Gutachter ein. Die Heime werden mit Noten von 1 bis 5 bewertet werden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und können unter anderem im Internet eingesehen werden.
Die mangelnde Kontrolle durch die Landesdirektion ist keineswegs neu. Schon vor Jahresfrist hatten die drei Aufsichtsbehörden in Chemnitz, Dresden und Leipzig lediglich 12 Mitarbeiter. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hätten es aber etwa 50 sein müssen. Auf unsere damalige Forderung nach Aufstockung des Personalbestandes antwortete die Staatsregierung lapidar: „Auf Grund des vom Kabinett erlassenen Einstellungsstopps stehen keine freien Planstellen zur Verfügung.“ (Siehe Drucksache 4/13172 vom 7. Oktober 2008)
An dieser Situation hat sich offensichtlich bis heute nichts geändert. Die Staatsregierung ist geradezu stolz darauf, als einziges Bundesland keine Pflegestützpunkte einzurichten, und verharrt bei ihrer Position, weder ein lange überfälliges Landespflegegesetz noch eine Landesbedarfsplanung der Altenpflege vorzulegen. Vielmehr schiebt sie die Verantwortung auf die Kommunen ab und lässt sie so im Regen stehen. Das in diesem Jahr installierte virtuelle Pflegenetzwerk ist kein Ersatz für eine fachgerechte Beratung von Ratsuchenden. Dann ist es eben auch nur folgerichtig, wenn der größte Teil der Heime nicht kontrolliert wird und man sich als Begründung hinter einen formalen Kabinettsbeschluss versteckt.
Die Linksfraktion wird dies alles auch künftig nicht hinnehmen und drängt auf Gesetzestreue. Im Sinne unserer verfassungsmäßigen Kontrollpflicht gegenüber der Staatsregierung werden wir alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen und die Staatsregierung so lange unter Druck setzen, bis sie endlich zur Umkehr bereit ist.