Zu den Antworten der Staatsregierung auf seine Kleinen Anfragen (Drucksachen 5/1258 und 5/1259) zu sittenwidrigen Löhnen in Sachsen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Dietmar Pellmann:
Aus den Antworten von FDP-Justizminister Martens geht hervor, dass die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und optierenden Landkreise Sachsens in keinem einzigen Fall wegen vermuteter Sittenwidrigkeit von Löhnen geklagt haben. Diese Untätigkeit ist unverständlich, denn allein das Jobcenter in Stralsund hat bisher in 17 Fällen vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht – mit Erfolg (siehe „Süddeutsche Zeitung“ von heute: >http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/730/504937/text/. So wurden knapp 132.000 Euro an Lohnnachforderungen geltend gemacht, die bisher vom Jobcenter an „Aufstocker“ gezahlt wurden, also an Menschen, die trotz Arbeit zum Amt gehen müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht.
Der Chef des Jobcenters Stralsund wird mit der Aussage zitiert, man haben noch Material für bis zu 100 weitere Fälle. Auch im Niedriglohnland Sachsen, wo bereits schätzungsweise 150.000 Erwerbstätige zu den „Aufstockern“ zählen, dürfte es Tausende von Menschen geben, die von ihren Arbeitgebern mit sittenwidrigen Löhnen abgespeist werden und sich dann ans Amt wenden müssen. So zahlen faktisch die Steuerzahler/innen einen Gutteil der Löhne und steigern die Profitrate von asozial handelnden Unternehmern. Das darf nicht sein und kann sich die öffentliche Hand in Zeiten erheblicher Steuerausfälle, die zurzeit gerade auch in Sachsen auf Kosten der sozialen Grundversorgung zu gehen drohen, überhaupt nicht leisten.
Wir fordern deshalb die ARGEN und optierenden Kommunen Sachsens auf, konsequent auf Lohnnachzahlungen gegen Unternehmer zu klagen, die sittenwidrige Löhne zahlen.